Der SVMV schafft eine neue Mitglieder-Option per 2019.
Die Option Ausserordentliches Mitglied lässt zu, dass interessierte Verleger, welche die Anforderungen zu einer Ordentlichen Mitgliedschaft (noch) nicht erfüllen, dennoch Zugang zum Verband erhalten. So kann der Zugang zu Wissen einem grösseren Personenkreis zugänglich gemacht werden.
Ordentliche Mitglieder (OM) 200.00 CHF
- Als OM können in der Musikbranche tätige Unternehmen aufgenommen werden, deren vorwiegende Interessen diejenigen eines Musikverlages sind
- Zur Anmeldung dienen Dokumente wie: HR Auszug, Kataloge, Publikationsbeispiele, Mitgliedschaft bei SUISA, SwissPerform etc.
- OM-Anträge sind durch den Vorstand zu genehmigen und können ganzjährig gestellt werden
- OM bezahlen den vollen Jahresbeitrag, welcher jährlich durch die Generalversammlung bestimmt wird
- OM sind stimmberechtigt
Ausserordentliche Mitglieder (AOM) 150.00 CHF
- AOM können ausländische Verleger/innen mit SUISA Mitgliedschaft, Künstler und Produzenten, die ihre Werke im Eigenverlag haben, Verlage ohne eigene Verlagsaktivitäten oder weitere Interessenten mit Bezug zum Verlagswesen sein
- AOM-Anträge sind durch die GV (Mitte März) zu genehmigen. Mitgliedschaftsgesuche müssen jeweils bis 10 Tage vor der GV eingehen.
- AOM bezahlen einen Jahresbeitrag in der Höhe von ¾ eines ordentlichen Mitglieds
- AOM besitzen kein Stimmrecht
Kommissions-Mitglieder (KM)
- Jede Person mit einem Interesse am Musikverlagswesen kann sich beim Vorstand bewerben, um ehrenamtlich für den SVMV im Einsatz zu stehen
- KM werden vom Vorstand bestellt
- KM profitieren vom Netzwerk, Know-How und relevanten Aktivitäten des SVMV im Musik-Verlagsmarkt Schweiz
- KM zahlen keinen Mitgliederbeitrag, es sei denn, Sie sind gleichzeitig OM oder AOM des SVMV
- KM sind innerhalb der Kommission stimmberechtigt, nicht aber im Vorstand, resp. in der Generalversammlung, es sei denn, Sie sind gleichzeitig OM.
Vorstands-Mitglieder (VS)
- In den Vorstand gewählt werden können OM und in speziellen Fällen auch AOM (siehe Statuten)
- VS bezahlen den Mitgliederbeitrag entsprechend ihrer Mitgliedschaftskategorie
- VS stehen ehrenamtlich für den SVMV im Einsatz, besondere Spesen können auf Vorstandsbeschluss vom SVMV übernommen werden.